Prominent besetzte Podiumsdiskussion zum assistierten Suizid

- 24.10.2021 - 

Großen Zuspruch fand eine Podiumsdiskussion der Petrus-Jakobus-Gemeinde, die sich am 22. Oktober dem Thema des assistierten Suizids aus verschiedenen Perspektiven widmete. Rund 100 Teilnehmende verfolgten in der Kirche und 50 Teilnehmende an den Endgeräten über den Livestream auf YouTube die Diskussion.

Das Podiumsgespräch mit den verschiedenen Vertretern aus Recht, Medizin, Ethik und Kirche hatte ein vierköpfiges ehrenamtliches Team rund um Birthe Hoppe-Heimhalt, Kirchenälteste der Petrus-Jakobus-Gemeinde, auf die Beine gestellt. Auslöser für die Beschäftigung mit diesem Thema war für Birthe Hoppe-Heimhalt ein Sterbefall in ihrem Freundeskreis. 
 
Die aktuellen Debatte rund um das Thema "assistierter Suizid" fußt auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2020, nachdem es nun möglich, im Fall eines Suizids auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. In der Begründung hält das Verfassungsgericht fest, dass das selbstbestimmte Sterben ein Ausdruck persönlicher Autonomie ist.
  
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Betroffene, Angehörige und Unterstützer und es hat viele Themen aufgeworfen. Diese werden seitdem breit in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft diskutiert.
 
Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr war die „geschäftsmäßige“ Hilfe zum Suizid durch den Paragraph 217 im Strafgesetzbuch verboten. Dagegen klagte der Verein Sterbehilfe erfolgreich, dessen Leiterin des Deutschlandbüros, Marie-Claire Stellmann an diesem Abend auf dem Podium saß. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Sterbehilfe. Um die 100 Menschen begleitet der Verein in einem Jahr bei ihrem Wunsch, zu sterben. Dabei werden auch Anfragen abgelehnt. „Die uferlose Sterbehilfe ist von uns nicht möglich“, so Stellmann. Dabei müsse die Freiverantwortlichkeit von ärztlicher Seite zwingend festgestellt werden, stellte die Leiterin des Vereins klar.
 
Für ARD-Rechtsexperte Dr. Frank Bräutigam, der in das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einführte, ist nun der Gesetzgeber gefordert, auch Begrenzungen dafür zu bestimmen: „Der Ball liegt jetzt im politischen Berlin“. Martin Bentz, Professor am Städtischen Klinikum, blickte aus Sicht der Ärzteschaft auf das Urteil. Zwar gäbe es nun die legale Möglichkeit für Ärzte, Beihilfe zum Suizid zu leisten, das geschehe dann aber „nicht primär in seiner Funktion als Arzt“, schließlich bleibe es dabei, dass es die erste Pflicht des Arztes sei, Leben zu retten. Aus ihrer Arbeit auf der Palliativstation konnte an diesem Abend Dr. Katrin Pfersdorf berichten. Rund 250 Patienten werden jedes Jahr auf der Station versorgt. Davon könne sie nur einigen wenigen auch mit der besten Palliativmedizin nicht helfen. Für einen assistierten Suizid ist sie aber zumindest aktuell nicht ausgebildet und fühle sich deshalb momentan noch in einer Grauzone.
 
In der Diskussion kamen auch die kirchlichen Positionen nicht zu kurz. So stellte Klinikseelsorger Guntmar Huber dabei die Absolutheit der Autonomie in Frage. Und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh, Landesbischof der Evangelischen Kirche in Baden, sieht die Aufgabe der Kirche im Falle eines assistierten Suizids darin, „nicht wegzugehen“, sondern vielmehr diese Situation „auszuhalten“ und in der Seelsorge zu begleiten. Den Abend moderierte fachkundig Oberkirchenrat i.R. Prof. Dr. Jörg Winter.
 
Die gesamte Podiumsdiskussion ist aufgezeichnet und auf dem YouTube-Kanal der Petrus-Jakobus-Gemeinde zu sehen. Hier geht es zur Aufzeichnung.