Synode berät über neue Regionenbildung

- 07.11.2023 - 

In einer außerplanmäßigen Synode berieten am 20. Oktober 2023 die Vertreter aus den Gemeinden, Diensten und Werken über die künftige Struktur des Stadtkirchenbezirks. Auf dem Tisch liegt ein "Vermittlungsmodell", das eine größere Regionenbildung und eine stärkere Zusammenarbeit der Gemeinden vorsieht. Eine finale Beratung folgt in der regulären Synode Mitte November. 

Rund 50 Synodale sind am Freitag, 20. Oktober 2023, im Albert-Schweitzer-Saal zu einer Sondersynode zusammengekommen, um über die künftige Struktur der Evangelischen Kirche in Karlsruhe zu beraten. Auch einige Gäste waren anwesend. Das zeige, wie wichtig dieses Thema für die zukünftige Arbeit sei, hob Synodenpräsidentin Jutta Scheele-Schäfer zu Beginn des zweistündigen Treffens hervor.
 
Die Struktur der Gemeinden im Kirchenbezirk und ihre Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Baustein, um die evangelische Kirche in Karlsruhe zukunftsfähig zu machen, wie Präsidiumsmitglied Prof. Gernot Goll eingangs betonte. Schließlich gehe es darum, zu klären, wie mit weniger Pfarrpersonal und geringer werdenden finanziellen Mitteln weiterhin die gemeindliche und bezirkliche Arbeit gewährleistet werden kann. Dazu liegen seit Februar dieses Jahres zwei Modelle auf dem Tisch: Modell 1, das eher vom Stadtkirchenrat (SKR) favorisiert wird, spricht sich für Fusionen der derzeit 22 Gemeinden zu sieben größeren Pfarrgemeinden aus. Außerdem sollen Aufgaben in den Gemeinden mit denen im Kirchenbezirk stärker verzahnt werden. Modell 2 hingegen setzt stärker auf Kooperationen der Gemeinden bei künftig 16 Pfarrgemeinden und 2 Personalgemeinden. Für Modell 2 sprachen sich die Synodalen bei einem Stimmungsbild auf der Sommersynode mehrheitlich aus. Aktuell gibt es 22 Gemeinden, die in zehn Regionen in bislang unterschiedlicher Intensität kooperieren.
 
Vermittlungsmodell sieht fünf Kooperationsregionen vor
 
Wie nun in dieser Situation weitergehen? „Dem Stadtkirchenrat ist es ein Anliegen, in der Arbeit an der Struktur einen breiten Konsens zu finden“, betonte Gernot Goll vor den Synodalen. Deshalb hatte der Stadtkirchenrat im Sommer einen Vermittlungsausschuss eingesetzt, um eine größere tragfähige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu finden, der die Grundgedanken aus beiden Konzepten aufgreift. Synodaler und SKR-Mitglied Martin Schubart war an der Erarbeitung dieses Papiers als Leiter dieses Vermittlungsausschusses maßgeblich beteiligt und präsentierte den Synodalen den Entwurf.
 
Dieser sieht vor, den Stadtkirchenbezirk Karlsruhe in fünf Kooperationsregionen zu gliedern. Die Pfarrgemeinden blieben darin erhalten und könnten jederzeit fusionieren. Die Regionen sollten so gefasst sein, dass eine Dienstgemeinschaft aus vier bis fünf Hauptamtlichen (Pfarrpersonal, Diakoninnen und Diakonie, ggf. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker) gebildet werden kann, um die Aufgaben in der Region möglichst gabenorientiert aufzuteilen. Auch die Ältestenkreise blieben nach dem neuen Modell bestehen. Sie haben weiterhin die Verantwortung für die Ausgestaltung des gemeindlichen Lebens vor Ort. Wie bisher wird es auch weiterhin Regionalräte geben, die die Verantwortung für die Gestaltung in der Region tragen. In den Kooperationsregionen sollen gemeinsame Tagungen der Ältesten, sogenannte Regiosynoden, stattfinden. Die Zusammenarbeit in der Region werde durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Insgesamt bekommen die Regionen in diesem Konzept einen größeren Stellenwert, ohne jedoch das gemeindliche Leben vor Ort vernachlässigen zu wollen.
 
Kompromissbereitschaft gewürdigt
 
Eine ausführliche Aussprache im Plenum schloss sich an. Einige, die sich zu Wort meldeten, hoben positiv hervor, dass sich der Stadtkirchenrat mit dem neuen Modell kompromissbereit zeige und den Gemeinden nicht etwas überstülpen wolle. Andere kritisierten den erneuten Vorstoß hingegen als „wischiwaschi“. „Wir wissen, dass dieser Kompromiss nicht alle zufriedenstellen kann“, erklärt der Synodale Schubart nach seinen Ausführungen.
 
Und so geht es weiter: Am 17. November dieses Jahres wird die Synode abschließend auf ihrer Tagung über den Vermittlungsvorschlag beraten. Der Stadtkirchenrat wird dann am 11. Dezember die neue Struktur des Stadtkirchenbezirks verabschieden. Zum 1. Januar 2024 könnten sich dann die neuen Regionen vorläufig konstituieren und erste Gespräche führen, um die künftige Zusammenarbeit auszuloten und sich kennen zu lernen.