Stadtkirchenrat beschließt Liegenschaftsplanung

- 13.12.2023 - 

Die Evangelische Kirche in Karlsruhe steht vor großen Herausforderungen. Die Mitgliederzahlen gehen kontinuierlich zurück. Evangelische Kirche wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit weniger finanziellen Mitteln auskommen müssen, mit weniger Personal und Gebäuden. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und weiterhin eine kirchliche Arbeit leisten zu können, die nah bei den Menschen ist, hat der Stadtkirchenbezirk Karlsruhe vor drei Jahren einen Beratungsprozess „Kirche 2030“ gestartet. Nach intensiven Gesprächen in den kirchlichen Gremien, insbesondere der Stadtsynode, hat der Stadtkirchenrat bei den Liegenschaften die Weichen für den künftigen Gebäudebestand gestellt.  

Vertreter der Stadtsynode und des Stadtkirchenrats: Jutta Scheele-Schäfer und Dekan Dr. Thomas Schalla bei der Vorstellung der Beschlüsse
Der Stadtkirchenrat, das leitende Gremium der Evangelischen Kirche in Karlsruhe, hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 die Liegenschaftsplanung verabschiedet und damit die Gebäude bestimmt, die künftig in der Finanzierung durch die Landeskirche bleiben oder daraus herausfallen.  
 
Die Liegenschaftsplanung sieht – gleich einer Ampel - 30 Prozent an Gebäuden vor, die aus der Finanzierung der Landeskirche herausfallen (auf rot gesetzt). Weitere 40 Prozent der Gebäude sind auf gelb gesetzt. Hier gilt es, mittelfristig die Finanzierung zu sichern. Weitere 30 Prozent der Gebäude sind auf grün gesetzt und bleiben in der Finanzierung durch die Landeskirche. Insgesamt hat die Evangelische Kirche in Karlsruhe gegenwärtig 54 Gebäude, davon 30 Kirchen und 24 Gemeindehäuser.  
 
Liegenschaften: Welche Gebäude noch in der zentralen Finanzierung der Landeskirche bleiben  
 
Einschnitte sind dabei in jeder der aktuell 22 evangelischen Pfarrgemeinden zu verkraften. “Die Abschiede, die mit den Entscheidungen verbunden sind, treffen uns ins Herz”, erklärt Dekan Dr. Thomas Schalla. Und doch sind sie notwendig. “Allen Beteiligten ist klar, dass etwas passieren muss”. Und er betont, dass auf „rot“ gesetzte Gebäude nicht automatisch verkauft werden. Sie fallen zwar aus der zentralen Finanzierung über die Zuweisung aus der Kirchensteuer heraus. Um zu klären, wie es für die auf gelb und rot gesetzten Gebäude weitergehen kann, wird ab dem nächsten Jahr für jedes Gebäude ein eigener Zeitplan erarbeitet, versichert Dekan Dr. Thomas Schalla. Eine Lösung im Umgang mit den auf gelb gesetzten Gebäuden muss bis Mitte 2030 gefunden werden, so der Dekan weiter. Jutta Scheele-Schäfer, Präsidiumsvorsitzende der Stadtsynode betonte die starke Beteiligung der Gemeinden und ihrer synodalen Vertreter im Prozess “Kirche 2030”: Stadtsynode, Synodales Forum, Besuche in den Gemeinden – es gab viele Beteiligungsformate, um die Themen voranzubringen und die Meinungen aus den Gemeinden zu hören, so Scheele-Schäfer weiter.   
 
Fünf Kooperationsregionen ab 1. Januar 2024 sollen kommen  
 
Der Stadtkirchenrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember zudem die neue Struktur des Stadtkirchenbezirks beschlossen, die ab dem 1. Januar 2024 vorläufig in Kraft treten soll. Die neue Struktur will den künftigen Gegebenheiten Rechnung tragen und sieht statt bisher zehn dann nun fünf Kooperationsregionen vor. Auch wenn die Pfarrgemeinden erhalten bleiben, sollen die jeweiligen Regionen eine stärkere Rolle als bisher einnehmen. Die Regionen sollen so gefasst werden, dass eine Dienstgemeinschaft aus vier bis fünf Hauptamtlichen (Pfarrpersonal, Diakoninnen und Diakonie, ggf. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker) gebildet werden kann. Neu ist, dass hauptamtlich Mitarbeitende neben den Aufgaben in der Gemeinde auch verstärkt Aufgaben in der Kooperationsregion und im Kirchenbezirk übernehmen sollen. 
 
Weitere Informationen zur Gebäudeliste sowie zur neuen Struktur der Evangelischen Kirche in Karlsruhe finden Sie auf www.kirche2030-ka.de unter dem Reiter „Themen“.