Landeskirche fördert innovative Initiativen mit einer Million Euro – Bewerbungsphase startet
Karlsruhe. (05.07.2024). Welches Gesicht, welche Form kann Kirche heute haben? Innovative Initiativen in der Evangelischen Landeskirchen in Baden sollen gezielt unterstützt werden. Dafür stellt die Landeskirche nicht nur Fördermittel in Höhe von insgesamt einer Million Euro zur Verfügung. Darüber hinaus schafft sie im Evangelischen Oberkirchenrat mit der Agentur für Beratung und Innovation zum 1. September auch personelle Ressourcen, um große und kleine Projekte in der Phase der Planung und Umsetzung zu beraten und zu begleiten. Gefördert werden große Projekte mit maximal jeweils 100.000 Euro im Vergabeverfahren und kleine Projekte mit bis zu 10.000 Euro im vereinfachten Verfahren.
Bewerben um die Innovationsförderung können sich nicht nur Gemeinden, Bezirke, Verbände und Vereine aus dem kirchlichen Raum. Ausdrücklich jede Initiative kann Unterstützung beantragen, die mit ihren Ideen kirchliche Ziele im Blick hat und mit und für Menschen nachhaltig etwas entwickeln möchte. „Es müssen noch nicht einmal Kirchenmitglieder sein“, sagt Daniel Völker, Leiter der Stabsstelle Strategieprozess ekiba2032. So sei beispielsweise auch der Raum für ökumenische Initiativen gegeben. Entscheidend ist, dass die Ideen zu den Werten und Zielen der Landeskirche passen.
So offen die Kriterien für eine Bewerbung mit einem innovativen kirchlichen Konzept sind, so einfach ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer möglichen Förderung gehalten. „Eine E-Mail mit zwei, drei Sätzen, in denen erklärt wird, worum es geht, und den Kontaktdaten reicht schon aus“, sagt Daniel Völker, „es muss kein fertiges Konzept angehängt sein.“ Danach folgen ein erstes Gespräch und die Klärungsphase. In dieser Zeit erhalten die Antragssteller bereits umfangreiche Beratung bei der weiteren Entwicklung ihrer Idee. Hier wird auch geschaut, in welchem potenziellen Förderrahmen sich die innovative Idee bewegt.
Über die Förderung von kleinen Projekten mit bis zu 10.000 Euro entscheidet die Geschäftsführung des Innovationsbüros. „Das wird innerhalb von vier bis sechs Wochen geschehen“, sagt Völker. Das Vergabeverfahren für große Projekte sieht eine Vorstellung der Projekte durch die jeweiligen Initiativen in einem sogenannten Pitch vor. Dafür sind jährlich drei Termine geplant, der erste am 16. November 2024. Weitere folgen im März und Juli. Die Entscheidung, welcher Antrag befürwortet wird, fällt dann der Vergabeausschuss Innovation.
Bewerbungen für die erste Runde in diesem Jahr sollten bis zum 10. Oktober vorliegen. Eine erste Kontaktaufnahme mit der Idee per E-Mail erfolgt über: Daniel.Voelker@ekiba.de oder strategieprozess@ekiba.de.
Weitere Informationen zu den Richtlinien zur Innovationsförderung gibt es unter: https://kirchenrecht-baden.de/document/56421/search/richtlinie%2520innovation#top










