Kooperationsräume
Seit dem 1. Januar 2024 bilden die Evangelischen Gemeinden in Karlsruhe fünf Kooperationsräume. Damit hat die Evangelischen Kirche in Karlsruhe neue Strukturen geschaffen, um in die Zukunft zu gehen. Seit dem Jahr 2025 werden immer neue Schritte aufeinander zugegangen, um diese Kooperationen zu stärken und die neu entstanden Kooperationsräume in Karlsruhe mit Leben zu füllen.
Die Regionenbildung sieht Dienstgemeinschaften vor
Die Pfarrgemeinden bleiben in diesem Modell erhalten und können jederzeit fusionieren. Die Kooperationsräume sind so gefasst, dass eine Dienstgemeinschaft aus vier bis fünf Hauptamtlichen (Pfarrpersonal, Diakoninnen und Diakonie, ggf. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker) gebildet werden kann, um die Aufgaben im Kooperationsraum möglichst gabenorientiert aufzuteilen. Hauptamtlich Mitarbeitende sollen neben den Aufgaben in der Gemeinde auch Aufgaben in der Kooperationsregion und im Kirchenbezirk übernehmen.
Auch die Ältestenkreise bleiben nach dem neuen Modell bestehen. Sie haben weiterhin die Verantwortung für die Ausgestaltung des gemeindlichen Lebens vor Ort. Wie bisher wird es auch weiterhin Regionalräte geben, die die Verantwortung für die Gestaltung im Kooperationsraum tragen. In den Kooperationsregionen sollen gemeinsame Tagungen der Ältesten, sogenannte Regiosynoden, stattfinden. Die Zusammenarbeit im Kooperationsraum wird durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Insgesamt bekommen die Kooperationsräume in diesem Konzept einen größeren Stellenwert, ohne jedoch das gemeindliche Leben vor Ort vernachlässigen zu wollen.
Wie sind die Kooperationsräume entstanden?
Im Zuge des Prozesses "Kirche 2030" hatet der Stadtkirchenrat die „Arbeitsgruppe Kooperation“ gebildet und Mitglieder des Stadtkirchenrats und der Stadtsynode berufen. Sie hatte den Arbeitsauftrag, für die Beratungen der Stadtsynode und die Entscheidung des Stadtkirchenrats möglichst unterschiedliche Szenarien für die Struktur der Kooperationen in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe zu erarbeiten. Dabei sollten die Ergebnisse der Synodalen Arbeitsgruppe, das Konzept Kirche2030 und weitere Rückmeldungen berücksichtigt werden.
Besuche in den Regionen
Auf der zweitägigen Tagung der Stadtsynode am 10/11.2.2023 wurden die beiden Modelle vorgestellt, die alternativ zum Konzept Kirche2030 als mögliche Varianten für die neue Struktur der Zusammenarbeit in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe in Frage kommen sollen. Um Rückfragen zu klären, weitere Informationen zu geben oder Einschätzungen und Bewertungen kennenzulernen, kam eine kleine Delegation des Stadtkirchenrats nach Wunsch in die Regionalräte oder Ältestenkreise.
Vermittlungsmodell für breite Gesprächsbasis
Weil Modell 1, das sich für Fusionen der Gemeinden ausspricht, eher vom Stadtkirchenrat (SKR) favorisiert wird, wo hingegen Modell 2, das stärker auf Kooperationen der Gemeinden setzt, mit knapper Mehrheit von der Synode unterstützt wird, wie ein Stimmungsbild ergab, hatte der Stadtkirchenrat im Sommer 2023 einen Vermittlungsausschuss beauftragt, aus beiden Modellen ein "Vermittlungsmodell" zu erstellen.
In einer außerplanmäßigen Synode berieten am 20. Oktober 2023 die Vertreter aus den Gemeinden, Diensten und Werken über die künftige Struktur des Stadtkirchenbezirks anhand dieses Vermittlungsmodells. In der regulären Sitzung am 17. November beriet die Stadtsynode in abschließender Lesung darüber. Der Stadtkirchenrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Struktur beschlossen.















